ASST.7.6 — Autorisierung von Veräußerungen

SOLLTE Security level: normal-SdT Effort 2 BSI-Stand-der-Technik-Kernel
Statement (Anforderung)

Informationen und Assets SOLLTE Veräußerungen von Assets durch eine zuständige Person oder Rolle autorisieren.

Guidance (Erläuterung)

Veräußerung bezeichnet in diesem Kontext jede endgültige Abgabe oder Eigentumsübertragung (Verkauf, Spende, Rückgabe an Leasing, Recycling) eines Assets. Die Autorisierung kann verhindern, dass schutzbedürftige Informationen unkontrolliert den Besitz wechseln, Compliance-Vorgaben übersehen werden und Verantwortlichkeiten verwischen. Ohne geregelte Freigabe könnte ein ausgemusterter Laptop mit Restdaten verkauft, ein Speicherarray mit verbleibenden Schlüsseln weitergegeben oder eine nicht übertragbare Softwarelizenz abgegeben werden, was zu Datenabfluss, Vertragsverletzungen und Reputationsschäden führen könnte. Zur Umsetzung kann die Institution einen schlanken, nachvollziehbaren Freigabe-Workflow etablieren: Ein Veräußerungsantrag kann Asset-ID/Inventarnummer, Asset-Owner, Schutzbedarf/Klassifizierung, Datenträgerart, vorgesehenes Verwertungsverfahren, gewählte Datenlösch-/Vernichtungsmethode, Lizenz-/Vertragsrestriktionen, Übergabedatum und Empfänger erfassen; die Freigabe kann vor Übergabe erfolgen und revisionssicher protokolliert werden. Eine Entscheidungsmatrix kann die Genehmigungstiefe nach Schutzbedarf steuern, z. B. (1) „öffentlich“: fachliche Freigabe, (2) „intern“: Asset Owner + IT-Freigabe, (3) „vertraulich/streng“: Vier-Augen-Prinzip aus zuständige Person oder Rolle und Informationssicherheitsbeauftragte/r.

Statement properties
NameValue
documentation IT-Betriebskonzept
result Veräußerungen von Assets
result_specification durch {{eine zuständige Person oder Rolle}}
action_word autorisieren
modal_verb SOLLTE
Control properties
NameValue
alt-identifier 28fe533e-5e43-496d-abca-0a7ada987143
sec_level normal-SdT
effort_level 2
Parameters
IDLabelValues
asst.7.6-prm1 eine zuständige Person oder Rolle
Raw OSCAL JSON (complete control)
{
  "class": "BSI-Stand-der-Technik-Kernel",
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      ]
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      "name": "statement",
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          "value": "Veräußerungen von Assets"
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      "prose": "Informationen und Assets SOLLTE Veräußerungen von Assets durch {{ insert: param, asst.7.6-prm1 }} autorisieren."
    },
    {
      "id": "ASST.7.6_gdn",
      "name": "guidance",
      "prose": "Veräußerung bezeichnet in diesem Kontext jede endgültige Abgabe oder Eigentumsübertragung (Verkauf, Spende, Rückgabe an Leasing, Recycling) eines Assets. Die Autorisierung kann verhindern, dass schutzbedürftige Informationen unkontrolliert den Besitz wechseln, Compliance-Vorgaben übersehen werden und Verantwortlichkeiten verwischen. Ohne geregelte Freigabe könnte ein ausgemusterter Laptop mit Restdaten verkauft, ein Speicherarray mit verbleibenden Schlüsseln weitergegeben oder eine nicht übertragbare Softwarelizenz abgegeben werden, was zu Datenabfluss, Vertragsverletzungen und Reputationsschäden führen könnte. Zur Umsetzung kann die Institution einen schlanken, nachvollziehbaren Freigabe-Workflow etablieren: Ein Veräußerungsantrag kann Asset-ID/Inventarnummer, Asset-Owner, Schutzbedarf/Klassifizierung, Datenträgerart, vorgesehenes Verwertungsverfahren, gewählte Datenlösch-/Vernichtungsmethode, Lizenz-/Vertragsrestriktionen, Übergabedatum und Empfänger erfassen; die Freigabe kann vor Übergabe erfolgen und revisionssicher protokolliert werden. Eine Entscheidungsmatrix kann die Genehmigungstiefe nach Schutzbedarf steuern, z. B. (1) „öffentlich“: fachliche Freigabe, (2) „intern“: Asset Owner + IT-Freigabe, (3) „vertraulich/streng“: Vier-Augen-Prinzip aus zuständige Person oder Rolle und Informationssicherheitsbeauftragte/r."
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  "title": "Autorisierung von Veräußerungen"
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