GEB.4.3 — Schleusen

KANN Security level: erhöht Effort 5 BSI-Stand-der-Technik-Kernel
Statement (Anforderung)

Gebäudemanagement für Standorte KANN Schleusen an Zugangspunkten installieren.

Guidance (Erläuterung)

Eine Schleuse bezeichnet im Gebäudemanagement eine bauliche oder technische Einrichtung, die den Zutritt an einem Zugangspunkt so regelt, dass jeweils nur eine Person oder ein definiertes Objekt kontrolliert den Bereich passieren kann. Typische Formen sind Personenvereinzelungsanlagen wie Drehkreuze, Sicherheitsschleusen mit zwei Türen, die nie gleichzeitig geöffnet sind, oder Materialschleusen für Lieferungen. Der Sinn einer solchen Einrichtung liegt darin, unkontrolliertes Eindringen oder das Einschleusen unbefugter Personen zu verhindern. Ohne Schleusen könnte etwa jemand einer berechtigten Person unbemerkt folgen („Tailgating“) oder mehrere Personen gleichzeitig eine Zugangskarte verwenden. Mit Schleusen kann dagegen sichergestellt werden, dass jede Person oder jedes Transportgut einzeln überprüft wird und Manipulationsversuche erkannt werden. Für die Umsetzung kann eine Institution verschiedene Maßnahmen wählen: (1) Eine Schleuse kann mit Zutrittskontrollsystemen gekoppelt werden, sodass Türen erst nach erfolgreicher Authentifizierung (z. B. Kartenleser oder biometrische Erkennung) freigegeben werden. (2) Sensoren wie Gewichtssensoren oder 3D-Kameras können zusätzlich eingesetzt werden, um das Mitführen weiterer Personen zu erkennen. (3) Bei Material- oder Lieferantenschleusen kann ein Zwei-Personen-Prinzip implementiert werden, sodass ein Mitarbeiter der Institution den Vorgang begleitet. Auch prozessuale Ergänzungen wie regelmäßige Tests der Schleusenfunktionen, klare Regelungen zum Verhalten bei Fehlalarmen oder Hinweisschilder für Besucher können die Wirksamkeit erhöhen. So kann der Zugang zum Gebäude an kritischen Punkten kontrolliert und ein hohes Maß an physischer Sicherheit erzielt werden.

Statement properties
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